Direkt zum InhaltDirekt zur Hauptnavigation
Rechtsgebiete - Rechtsgebiete

Mein Know-how – Ihr Mehrwert

Ich bin bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt und stehe Ihnen in diversen Rechtsgebieten für Ihre juristischen Fragestellungen und Herausforderungen zur Seite.

Mir liegen insbesondere die Bereiche Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Immobilienrecht am Herzen, da sie den größten Teil unserer Rechtsprechung ausmachen.
 

Rechtsgebiete:

Arbeitsrecht ›››

Vertragsrecht ›››

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht ›››

Verkehrsrecht ›››

Familienrecht & Erbrecht ›››

Strafrecht ›››

Versicherungsrecht ›››

Juristische Unterstützung durch Rechtsanwalt Andreas Gruschinski

 

Arbeitsrecht

Neben der Interessenwahrung im beruflichen Alltag steht in der Beratung von Arbeitnehmern der Kündigungsschutz im Vordergrund.
In der arbeitsrechtlichen Beratung von Arbeitgebern gilt es Rechtssicherheit bereits vor Einstellung des Arbeitnehmers, über die arbeitsvertragliche Gestaltung, der Regelung des Arbeitsalltags bis hin zu einer etwaigen Kündigung des Arbeitsvertrages zu schaffen.

Folgende Kernbereiche der Beratung seien aufgezählt:

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Arbeitszeit - und Entgeltfragen
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Abmahnung, Kündigungsschutzgesetz
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Streitfällen
     

Weitere Themenbereiche im Arbeitsrecht:

  • Abfindung
  • Arbeitszeugnis
  • Elternzeit
  • Kündigungsschutzklage
  • Mutterschutz
  • Probezeit
  • Versetzungen

 

zurück zur Übersicht

 

Vertragsrecht

Verträge gibt es in allen Rechtsgebieten, insbesondere im Zivilrecht. Die anwaltliche Beratung bezieht sich vorwiegend auf Fragen der Gestaltung, der Änderung und Auseinandersetzung von Verträgen im Bereich des besonderen Schuldrechts, das heißt bei Leasingverträgen, Kaufverträgen, Darlehensverträgen sowie bei allen anderen Vertragstypen.

Die Beratung umfasst u.a.:

  • AGB
  • Autokauf
  • Immobilienkaufverträge
  • Garantie
  • Gewährleistung
  • Haftungsausschluss
  • Nachbesserung
  • Sachmangel
  • Widerrufsrecht

 

zurück zur Übersicht

 

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Im Mietrecht nehmen Streitigkeiten kurz vor, bei oder nach Beendigung des Mietverhältnisses breiten Raum ein. Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter wegen Zahlungsverzugs, Nebenkostenabrechnungen, Mängeleinbehalten und fristlosen Kündigungen müssen oftmals in gerichtlichen Verfahren geklärt werden.

Auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts entstehen Streitigkeiten aus der Nutzung des Gemeinschaftseigentums und über die Kostentragung für die Instandhaltung und Neugestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
 

Juristische Unterstützung in dem Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht durch Rechtsanwalt Andreas Gruschinski

Zu weiteren Auseinandersetzungen kommt es oftmals aufgrund kollidierender Interessen aus der individuellen Nutzung des Sondereigentums und Einrichtungen, welche Sondernutzungsrechten unterliegen. Um die Rechte des betroffenen Wohnungseigentümers im Einzelfall einschätzen zu können, ist vor allem die Kenntnis einer umfassenden, zum Teil auch widersprüchlichen Rechtsprechung erforderlich.

Die anwaltliche Beratung bezieht sich des Weiteren insbesondere auf Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Sonderumlagen.

Die Beratung umfasst u.a.:

  • Gewährleistungsansprüche aufgrund des Zustandes der Miet-/Pachtsache
  • ordentliche und außerordentliche Kündigung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen
  • Unterstützung bei Räumungsklagen
  • Berechnung von Betriebs - und Heizkosten und Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen

 

zurück zur Übersicht

 

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht betrifft in erster Linie die Unfallregulierung und demzufolge Ansprüche nach einem Verkehrsunfall: Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld wegen Verletzung einer Person und weitere in Betracht kommende Ansprüche. Diese Ansprüche können oftmals erst mit einer Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Selbst wenn Sie unschuldig in einen Unfall geraten sind, hat die gegnerische Versicherung stets eigene Interessen, gegen die es schwer ist, ohne anwaltliche Vertretung anzukommen.

Die Beratung umfasst u.a.:

  • Unfallabwicklung sowohl bei Personen- wie auch bei Sachschäden
  • Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerflucht/Unfallflucht
  • Unfallregulierung
  • Schadensregulierung
  • Fahrzeugschaden
  • Personenschaden
  • Bußgelder

 

zurück zur Übersicht

 

Familien- und Erbrecht

Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten sind heikle Bereiche, da oft Familienangehörige involviert sind. Dabei auf professionelle Unterstützung zählen zu können hilft und erleichtert.

Die Trennung oder Scheidung ist oftmals emotional. Ich helfe Ihnen in dieser schwierigen und belastenden Situation und unterstütze Sie in der Erarbeitung und Erstellung von Vereinbarungen und Regelungen und vertrete Sie auch vor Gericht.

Ebenfalls stehe ich Ihnen mit Rat zur Seite, wenn es um den Versorgungsausgleich, das heißt dem Aufteilen der während der Ehe errungenen Anwartschaften, geht.

Vielfach sind auch Kinder von einem Trennungs- oder Scheidungsprozess betroffen. Hier gilt es, mit der nötigen Sorgfalt für alle Beteiligten die bestmögliche Vereinbarung zu finden. Dabei muss im Rahmen des Sorge- und des Umgangsrecht die Unterhaltspflicht für unterstützungspflichtige Personen geregelt werden sowie auch eine Regelung darüber aufgestellt werden, wie der Kontakt zu ebendiesen gepflegt wird.

Geht es darum, die Unterhaltsberechnungen vorzunehmen, stehe ich Ihnen auch diesbezüglich mit meinem Fachwissen zur Seite, um eine optimale Lösung zu finden.

Vermögensauseinandersetzungen gehören dabei genauso dazu wie Fragestellungen bezüglich Zugewinnberechnungen.

 

zurück zur Übersicht

 

Strafrecht

Strafrechtliche Prozesse bedeuten starke psychische Belastungen sowohl für den Angeklagten als auch für die Angehörigen. Oft ist die Existenz des unmittelbar Betroffenen gefährdet.

Als Anwalt mit der nötigen Erfahrung auf diesem Gebiet unterstütze ich Sie bestmöglich. Ich stehe Ihnen als Verteidiger in folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Körperverletzung
  • Eigentumsdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Umweltstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Unterstützung in dem Bereich Strafrecht durch Rechtsanwalt Andreas Gruschinski

Dabei engagiere ich mich für Sie in den Bereichen rund um die Anklage, die Durchsuchung, den Strafbefehl oder die Untersuchungshaft.

 

zurück zur Übersicht

 

Versicherungsrecht

Der in der Praxis relevanteste Teil des Privatversicherungsrechts ist das Versicherungsvertragsrecht. Es wird im Versicherungsvertragsrecht zwischen Summenversicherungen und Schadenversicherungen unterschieden. Bei der Schadenversicherung leistet der Versicherer Ersatz für einen erlittenen Sach-, Personen - oder Vermögensschaden. Beispiele für eine Schadenversicherung sind die Wohngebäude-, Haftpflicht- und Hausratversicherung.Bei der Summenversicherung verspricht der Versicherer einen vertraglich fixierten Geldbetrag bei Eintritt des Versicherungsfalls.

Juristische Unterstützung in dem Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht durch Rechtsanwalt Andreas Gruschinski

Hierzu zählen die Lebens - , Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei diesen Versicherungen kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen den Vertragparteien. .Im Privatversicherungsrecht vertrete ich Sie außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Streitfällen.

zurück zur Übersicht